Mehr als nur ein Dach über dem Kopf.
Ihre Vorteile bei der HVO eG
Lebenslanges Wohnrecht
Durch den Dauernutzungsvertrag sind unsere Wohnungen nahezu unkündbar. Sie wohnen sicher und sorglos wie im eigenen Haus.
Ruhige & zentrale Lagen
Profitieren Sie von attraktiven Wohnlagen in Osnabrück, darunter am Westerberg, in Hellern, am Schölerberg und im Schinkel.
Investition in die Zukunft
Wirtschaftliche Überschüsse fließen direkt zurück in den Bestand, um Ihre Wohnqualität langfristig zu erhalten und zu modernisieren.
Gute Nachbarschaft leben
Bei der HVO eG mieten Sie nicht einfach nur vier Wände. Sie werden Teil einer starken Gemeinschaft. Wir legen großen Wert auf ein freundliches Miteinander und gepflegte Wohnanlagen, in denen sich Generationen wohlfühlen.
Unsere Mitarbeiter kümmern sich persönlich um Ihre Anliegen – für ein rundum entspanntes Wohnen in Osnabrück.
Mehr über uns erfahren
Sie suchen eine Wohnung in Osnabrück?
Egal ob für Singles, Paare oder Familien – teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Legen Sie ganz einfach ein Suchprofil bei uns an, damit wir Sie bei der Suche nach Ihrem neuen Zuhause bestmöglich unterstützen können.
Zum AnfragebogenHäufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Mietverhältnis.
Wie kann ich eine Reparatur melden?
Reparaturen können Sie bequem über unser Online-Formular übermitteln:
Alternativ können Sie sich auch direkt an unsere Kollegen aus der Technischen Wohnungsverwaltung wenden:
Ansprechpartnerin Technische Wohnungsverwaltung:
Frau Ehrenberg
Telefonnummer: 0541-280 61-20
Kann ich meine Miete auch zum 15. des Monats zahlen?
Dies ist leider nicht möglich. Die Mietzahlung hat satzungs- bzw. vertragsgemäß jeweils zum Beginn des Monats im Voraus zu erfolgen.
Was muss ich tun, wenn ich mich ausgesperrt habe?
Während unserer Geschäftszeiten: Rufen Sie uns bitte direkt in der Geschäftsstelle an, damit wir das weitere Vorgehen abstimmen können.
Außerhalb der Geschäftszeiten: Wenn unser Büro nicht mehr besetzt ist, kontaktieren Sie bitte selbstständig den entsprechenden Handwerker über unsere Notdienstnummern.
Wichtig: Bitte rufen Sie uns am darauffolgenden Arbeitstag während der Geschäftszeiten an und teilen Sie uns kurz mit, dass Sie den Notdienst nutzen mussten.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt für Mieter in der Regel drei Monate zum Monatsende.
Darf ich in meiner Wohnung ein Haustier halten?
Die Haltung von Haustieren bedarf der vorherigen Absprache und Genehmigung durch uns.
Melden Sie sich hierzu gerne bei unserer Kollegin, um Ihr Vorhaben einmal persönlich durchzusprechen:
Kontakt für Tierhaltung:
Frau Ehrenberg
Telefonnummer: 0541-280 61-20
Wie kann ich eine Person in meiner Wohnung an- oder abmelden?
Dies können Sie ganz bequem online erledigen. In unserem Download-Bereich finden Sie die entsprechenden Formulare.
Laden Sie das passende Dokument herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es einfach per E-Mail an Ihren zuständigen Ansprechpartner in der kaufmännischen Wohnungsverwaltung.
Wann kann ich mit meiner Betriebskostenabrechnung rechnen?
Als Vermieter haben wir gesetzlich bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, die Abrechnung zu erstellen. In der Regel werden die Betriebskostenabrechnungen bei uns jedoch schon im Laufe des Sommers erstellt und an Sie versendet.
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