Mitgliedschaft


Voraussetzung, eine Wohnung vom Heimstättenverein zu mieten

Aufgrund der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung der HVO ist es erforderlich, dass jeder, der eine Wohnung aus dem Bestand der Genossenschaft anmietet, zuvor Mitglied der Genossenschaft wird. Das kann gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Dauernutzungsvertrages erfolgen.

Was kostet die Mitgliedschaft beim Heimstättenverein?

Der neue Mieter erwirbt mit seinem Beitritt Genossenschaftsanteile von je 160,00 Euro, die Basis des Geschäftes sind. Auf diese Einlagen gestaffelt nach Wohnungsgröße von Euro 320,– bis Euro 960,– hat der HVO in den zurückliegenden Jahren stets eine Bruttodividende von 4% p.a. gewährt bzw. ausgezahlt. Als Höchstgrenze je Mitglied können 50 Anteile erworben werden.

Kündigt ein Mieter seine Wohnung bei dem HVO, kann er auch gleichzeitig seine Mitgliedschaft kündigen. Er bekommt sodann (nach Ablauf der satzungsgemäß festgelegten Frist) sein eingezahltes Geldgeschäftsguthaben plus aufgelaufener Dividende, wenn diese nicht zwischenzeitlich bereits ausgezahlt wurden, zurückgezahlt.