Neu geregelt ab 2015: Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

ab dem 01.01.2015 ändert sich das Verfahren für den Kirchensteuerabzug:

Dann sind wir bei Dividendenzahlungen gesetzlich verpflichtet, bei einer bestehenden Kirchensteuerpflicht zusätzlich zum Kapitalertragsteuer-Abzug auch den Kirchensteuerabzug vorzunehmen.

Haben sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt, betrifft Sie diese Regelung also nicht.

Gehören Sie keiner kirchensteuererhebenden Glaubensgemeinschaft an, so ziehen wir natürlich auch keine Kirchensteuer ab.

Die zur Vornahme des Kirchensteuerabzugs notwendigen Daten werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Verfügung gestellt. Einmal im Jahr (immer im Zeitraum vom 01.09 bis 31.10.) sind wir gesetzlich verpflichtet, die Daten unserer Mitglieder beim BZSt abzurufen und im Folgejahr bei der Dividendenauszahlung einem eventuellen Kirchensteuerabzug zugrunde zulegen. Das BZSt nennt uns Ihre Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft und den Kirchensteuersatz.

Wenn Sie damit einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Sie haben jedoch ein Widerspruchsrecht: Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Herausgabe Ihrer Daten durch das BZSt widersprechen. Hierfür müssen Sie gegenüber dem BZSt einen sogenannten Sperrvermerk erteilen. Der Kirchensteuerabzug durch uns unterbleibt dann. Ein einmal erteilter Sperrvermerk bleibt bis auf Ihren schriftlichen Widerruf bestehen. Für die Erteilung des Sperrvermerks ist ein vorgegebenes Formular zu verwenden:

Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de im Formularcenter unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit. (direkter Link)

Wollen Sie einen Sperrvermerk erteilen, muss dieser bis zum 30.06. beim BZSt eingehen! Haben Sie einen Sperrvermerk erteilt, sind Sie jedoch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, um zur Kirchensteuer veranlagt werden zu können.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Althoff (Tel: 0541/28061-26) zur Verfügung.