Sie haben eine Gasetagenheizung und zahlen die Gasrechnung direkt an den Versorger?

Dann sind in Gas-Abrechnungen, deren Abrechnungszeiträumen ab/nach dem 01.01.2023 beginnen, CO2-Kosten enthalten, die Sie sich teilweise von der HVO erstatten lassen können.

(Mieter, deren Häuser mit einer Gaszentralheizung beheizt werden, müssen selber nichts unternehmen. Die Erstattung werden wir im Rahmen der Heizkostenabrechnung bereits berücksichtigen)

 

Anleitung Antrag CO2-Erstattung bei Gasetagenheizungen

Dazu benötigen wir von Ihnen lediglich einen formlosen Antrag auf Erstattung der Kosten (siehe Beispielvordruck als Download) sowie als Anlage eine Kopie ihrer kompletten Gasabrechnung (incl. Anlagen).

Anhand der Angaben der Gasabrechnung ermitteln wir dann den Erstattungsbetrag.

Mieter haben nach Erhalt der Gasrechnung 12 Monate Zeit, diese bei uns einzureichen. Die HVO hat danach für die Bearbeitung/Erstattung ebenfalls eine Frist von 12 Monaten.

Vordruck und Rechnungskopie können Sie uns per Brief oder als Mail einreichen.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne als Ansprechpartnerin Frau Kenar zur Verfügung 

Telefon: 0541/28061-19

Mail: nadja.kenar@hvo-eg.de