WBS

Ein Wohnberechtigungsschein,

auch kurz B-Schein genannt, eröffnet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, eine öffentlich
geförderte Wohnung zu beziehen. In diesen Wohnungen wird ein Teil der Miete durch
öffentliche Zuschüsse gedeckt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des
Haushaltseinkommens des Mieters.

Ob Sie einen solchen Schein erhalten, kann Ihnen das Amt für Soziales und Gesundheit
nach Vorlage einer Einkommens- oder Rentenbescheinigung sagen. Ein erteilter B-Schein
ist, gerechnet vom Ausstellungstag, ein Jahr gültig.

Der Berechtigungsschein bescheinigt Ihnen, dass Sie zusammen mit Ihren Haushalts-
angehörigen gemäß §5 des Wohnungsbindungsgesetzes berechtigt sind, eine öffentlich
geförderte Mietwohnung zu beziehen.

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