Genossenschaftliche Selbstverwaltung
Der Heimstättenverein Osnabrück wird in der Rechtsform einer Genossenschaft geführt.
Hier der Aufbau der genossenschaftlichen Selbstverwaltung:
Die Mitglieder ........sind Träger der Genossenschaft und haben das Recht, an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Die Mitgliederversammlung .....vertritt die Rechte und Interessen der Mitglieder, beschließt die Satzung und nimmt die in der Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie beschließt u.a. über Jahresabschluss und Gewinnverwendung. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtrates.
Mitgliederversammlung am 18.06.2009
in der Gaststätte "Zu den Linden"
Windthorststraße 56, Osnabrück
Aufsichtsrat und Vorstand bedanken sich bei den Mitgliedern für die rege Beteiligung.
Der Aufsichtsrat .....wählt den Vorstand und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern zusammen.
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| Herr Bartholomäus Postoberamtsrat a.D. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Herr Ahlert kaufm. Angestellter Mitglied des Aufsichtsrats |
Herr Hahn techn. Angestellter Mitglied des Aufsichtsrats |
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| Herr Kurrelmeyer Gemeindeoberamtsrat a.D. Mitglied des Aufsichtsrats |
Herr Spaan Maschinenbaumeister Mitglied des Aufsichtsrats |
Herr Temme Justizoberamtsrat a.D. Mitglied des Aufsichtsrats |
Der Vorstand .....leitet die Genossenschaft und führt die Geschäfte.
Er setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und zwei
nebenamtlichen Mitgliedern.
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| Jürgen Silies Dipl. Wohnungs- und Immobilienwirt (FWI) Geschäftsführendes Vorstandsmitglied |
Kai-Uwe Bredlich Architekt nebenamtliches Vorstandsmitglied |
Günter Poppendiek Sparkassenbetriebswirt nebenamtliches Vorstandsmitglied |







