Voraussetzung, eine Wohnung vom Heimstättenverein zu mieten
Aufgrund der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung der HVO ist es erforderlich, dass jeder, der eine Wohnung aus dem Bestand der Genossenschaft anmietet, zuvor Mitglied der Genossenschaft wird. Das kann gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Dauernutzungsvertrages erfolgen.
Was kostet die Mitgliedschaft beim Heimstättenverein?
Der neue Mieter erwirbt mit seinem Beitritt Genossenschaftsanteile von je 160,00 Euro, die Basis des Geschäftes sind. Auf diese Einlagen gestaffelt nach Wohnungsgröße von Euro 320,-- bis Euro 800,-- hat der HVO in den zurückliegenden Jahren stets eine Bruttodividende von 4% p.a. gewährt bzw. ausgezahlt, die aus spekulativen Gründen auf diese Höhe begrenzt ist.
Kündigt ein Mieter seine Wohnung bei dem HVO, kann er auch gleichzeitig seine Mitgliedschaft kündigen. Er bekommt sodann sein eingezahltes Geldgeschäftsguthaben plus aufgelaufener Dividende, wenn diese nicht zwischenzeitlich bereits ausgezahlt wurden, nach Ablauf der satzungsgemäß festgelegten Frist zurückgezahlt.